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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deltha Fitness Delmenhorst

 

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaften des Deltha Fitness Delmenhorst. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Deltha Fitness abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Anlange in der Twistringer Straße 3, 27751 Delmenhorst nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt berechtigt sind.


1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. 


1.3. Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.


2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


2.3. Hausordnung
Deltha Fitness ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.


2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.


2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Datenänderung

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung etc., Deltha Fitness unverzüglich mitzuteilen.


3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei Deltha Fitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Deltha Fitness behält sich vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio zu überprüfen.


3.3. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in unserer Anlage zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in unser Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in unserem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Es dürfen keine Waffen oder gefährliche Gegenstände mit in die Anlage gebracht werden.

4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Beginns der Mitgliedschaft fällig.


4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Restbeitrag) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Servicepauschale am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.


4.2. Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Deltha Fitness berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Deltha Fitness ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (4 Wochen), Preisanpassungen für laufende Mitgliedschaften vorzunehmen.


4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Deltha Fitness hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.


4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Deltha Fitness sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassogebühren, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.


4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von drei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Deltha Fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Deltha Fitness berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.


5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Deltha Fitness vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.


5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die Vertrag pro Jahr max. stilllegen kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.


5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist Deltha Fitness mindestens vierzehn Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.


5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Deltha Fitness nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.


5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Deltha Fitness zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist


5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.


5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der vollen postalischen Anschrift/Adresse zu erklären bzw. anzuzeigen.


5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Deltha Fitness, Twistringer Straße 3, 27751 Delmenhorst, oder per Fax an 04221 923 334 zu versenden. Anliegen per Email an info@delthafitness.de werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.

6. HAFTUNG VON DELTHA FITNESS
6.1. Haftung materieller Dinge

Eine Haftung aus dem Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Deltha Fitness zurückzuführen.


6.2. Haftung von Leib und Leben
Eine Haftung für die Verletzung von Leben und sonstigen Schäden, Körper oder Gesundheit wird nur insoweit übernommen, soweit die Verletzung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Deltha Fitness beruht. Die eingeschränkte Haftung erlischt, sollte das Mitglied Geräte oder Übungen nutzen/ausführen, in die das Mitglied nicht von Deltha Fitness eingewiesen wurde. Gleiches zählt, sollte das Mitglied durch Deltha Fitness gestellte Geräte und Material zweckentfremden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Deltha Fitness.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Änderungen dieser AGB

Deltha Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Deltha Fitness wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.


7.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


7.3. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch

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